Garantiebedingungen
HINWEIS:
Die nachfolgenden Garantiebedingungen berühren in keinem Fall das Recht des Verbrauchers aus dem Mängelhaftungsrecht (früher Gewährleistung).
Für den Verbraucher/Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage des Herstellers die gesetzliche Mängelhaftung in keinem Fall ersetzt oder gar im Umfang oder der Zeitdauer verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung Anwendung findet.
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Garantie ist keine Gewährleistung!
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
–> Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
–> Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Garantiebedingungen
für Produkte im Onlineshop www.nordsee-office.de
Erklärung des Anbieters Gerald Gronewold | www.nordsee-office.de
1. Wir bieten Produkte von verschiedenen Herstellern an.
2. Wir geben selbst keine Garantie.
3. Sind Garantiezeiten angegeben, so sind diese nicht pauschal für eine Produktgruppe zu verstehen, sondern immer in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben.
4. Sind Garantiezeiten angegeben, so handelt es sich um Angaben des Herstellers.
5. Der Hersteller ist der Garantiegeber.
6. Die Garantiezeit, wenn am Produkt angegeben, bezüglich Garantieansprüche wird weiter unten, unter Punkt „Garantiezeiten“ angegeben.
7. Die Garantiezeiten werden, unter anderem, durch die Nutzungsdauer definiert.
8. Im Falle eines Garantieanspruchs, den der Hersteller zu prüfen hat, bezieht sich die Garantie auf die Übernahme der Materialkosten und/oder weiterer Kosten. Siehe unten III. Punkt 5
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Erklärung eines Herstellers, dessen Produkte Sie in unserem Shop sehen können:
Qualitätsgarantie
Alle unsere Produkte sind durch die Garantie abgedeckt. Pflege der höchsten Qualität und Versicherung eines maximalen Benutzerkomforts sind uns besonders wichtig. Nachfolgend finden Sie die Bedingungen unserer "Qualitätsgarantie".
Es folgen weitere Ergebnisse des Herstellers:
I. Garantiebedingungen
II. Die Garantie umfasst nicht:
III. Garantieservice
IV. Allgemeine Bestimmungen
I. Garantiebedingungen
1. Diese Garantiebedingungen gelten für alle Produkte, die von Garanten hergestellt werden. Der Garant garantiert, dass von ihm die hergestellten Produkte (Sitze, Polstermöbel sowie Möbel und Stellwände) im von dieser Garantie (weiter als Garantie) erfassten Zeitraum frei von physischen Material- und Produktionsfehlern sind.
2. Keine der in dieser Garantie enthaltenen Bestimmungen führt zur Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses zwischen den Garanten. Somit haftet jeder Garant ausschließlich allein für die Qualität der von seinem Unternehmen hergestellten Produkte. Die Garantiehaftung umfasst ausschließlich Mängel aus Gründen, die aus in den verkauften Erzeugnissen steckenden Ursachen folgen. Vom Beginn des Lebenszyklus unserer Produkte sorgen wir für höchste Qualität der angewendeten Lösungen, sowohl während der Entwurfsphase, der Lieferung von Materialien und Baugruppen, wie auch der Produktion, der Qualitätskontrolle und des Vertriebs.
3. Im Allgemeinen gilt für die Produkte eine Garantiezeit von 5 Jahren. Eine Ausnahme von dieser Garantie bilden die in Annex 1 aufgeführten Produkte, für die eine 3-jährige Garantiezeit gilt.
4. Der Garantiezeitraum wird ab dem Moment der Rechnungslegung für das gegebene Produkt durch den Verkäufer gerechnet.
5. Die Garantie setzt eine normale Nutzung im 1-Schicht-Betrieb voraus, also 220 Arbeitstage á 8 Stunden (mit Ausnahme der Produkte, die für die Arbeit im Modus 24/7 vorgesehen sind).
6. Wird das Produkt über eine längere Zeit verwendet, als unter Ziffer 5 angegeben, dann verkürzt sich der Garantiezeitraum entsprechend proportional zur verlängerten Nutzungszeit des Produkts.
7. Für Produkte, die auf Kundenwunsch hergestellt werden oder die vom Standardangebot des Garanten abweichen (soweit diese Produkte nach Ansicht des Garanten mit den Sicherheitsregeln und Sicherheitsnormen übereinstimmen), gilt eine zweijährige Garantie.
8. Für Bezugsstoffe der Preisgruppe 0 (PG0) und der Preisgruppe Eins (PG1) aus dem Standardangebot des Garanten gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren, jedoch für das Produkt und die Funktion selbst Gewährleistungsfrist nach Absatz 3 gilt.
9. Diese Garantie gilt nicht für Produkte von Drittherstellern, darunter insbesondere Monitorhalterungen, Fernsehhalterungen, Mediaports, elektronische Schlösser oder Telefonzellen, Möbel und Stühle.
10. Die Garantie umfasst ausschließlich diejenigen Produkte, die gemäß ihrer Bestimmung, den Regeln der richtigen Montage und Nutzung (angegeben entsprechend in der Montage- und Bedienungsanleitung des gegebenen Produkts) sowie den Nutzungs-, Wartungs- und Reinigungsbedingungen (angegeben in Anhang Nr. 2 zu dieser Garantie) genutzt werden.
II. Die Garantie umfasst nicht:
1. Schäden (Mängel) infolge eines falschen Transports oder einer inkorrekten, nicht mit der Montageanleitung des Produkts übereinstimmenden Montage (betrifft Produkte, die ohne Beteiligung des Garanten oder ihrer Partner transportiert und/oder montiert werden).
2. Schäden (Mängel) infolge falscher Nutzung des Produkts (betrifft Produkte, die nicht gemäß ihrer Bestimmung oder entgegen den Nutzungs-, Wartungs- und Reinigungsbedingungen der Produkte, die in Anhang Nr. 2 zu dieser Garantie genannt werden, verwendet werden).
3. Während der Nutzung entstandene mechanische Beschädigungen, u.a. durch scharfe Werkzeuge, Büromaterialien oder das Einwirken chemischer Stoffe.
4. Zerstörungen / Beschädigungen / Abnutzungserscheinungen / Kratzer an sensiblen Bauteilen, z.B. dem Sockel, den Rollen, den Füßen und den Arbeitsplatten, entstanden infolge falscher Nutzung – entgegen den Nutzungs-, Wartungs- und Reinigungsbedingungen der Produkte, die in Anhang Nr. 2 zu dieser Garantie genannt werden.
5. Schäden (Mängel) infolge falscher Wartung oder Reparaturarbeiten, die durch den Kunden oder Dritte ausgeführt wurden, die nicht im Namen des Garanten handeln.
6. Schäden (Mängel) infolge des Einwirkens höherer Gewalt.
7. Schäden aufgrund extremer klimatischer Bedingungen oder Umgebungseinflüssen (z.B. Säure, Nässe) – Einzelheiten dazu sind in Annex 2 zu dieser Garantie enthalten.
8. Natürlicher Verschleiß des Produkts.
9. Für Vermietungszwecke verwendete Produkte.
10. Schäden (Mängel) infolge von Modifizierungen der Produkte, die auf Wunsch des Kunden vom Garanten unter Verwendung von durch den Kunden gelieferten Materialien ausgeführt wurden, sowie alle Schäden (Mängel) infolge der Verwendung dieser Materialien.
11. Unterschiede der fertigen Produkte im Vergleich zu Mustern / Oberflächenbroschüren / Marketingmaterialien (z.B. Katalogen).
12. Unterschiede in der Farbgebung von schrittweise bestellten Produkten, die aus verschiedenen Produktionschargen der verwendeten Materialien folgen.
13. Mängel, die oben nicht aufgelistet sind, aber von der gleichen Art oder Beschaffenheit wie die Mängel aus dieser Ausschlussliste.
14. Schäden (Mängel) die durch ein Produkt verursacht wurden, in das Komponenten ohne vorherige Genehmigung des Garanten eingebaut oder ersetzt wurden, die nicht von dem Garanten hergestellt wurden.
15. Die Garantiebedingungen umfassen nicht die nachfolgend genannten Eigenschaften der Materialien, die vom Garanten zur Herstellung der von dieser Garantie erfassten Produkte verwendet werden:
a. natürliche Unterschiede in der Maserung und den Farbtönen des Holzes in Abhängigkeit vom Einfallwinkel des Lichts;
b. Unterschiede in der Linearität der melaminbeschichteten Platten und der HPL-Laminate, die innerhalb der gleichen Charge auftreten;
c. Veränderungen an der Oberfläche, einschließlich Farbverlusten (Verfärbungen, Verblassen), bewirkt durch die Alterung der Produkte, die Lichtexposition, die direkte Einwirkung von Sonnenstrahlen oder den Kontakt mit anderen Materialien mit nicht ausreichend gefestigter Farbe;
d. Falten, Narben und andere besondere Kennzeichen, die natürlich in Leder auftreten, sowie andere Änderungen im Aussehen von Leder infolge der inkorrekten Nutzung;
e. Pilling bei Stoffen.
III. Garantieservice
1. Eine Reklamation ist umgehend, spätestens 7 Tage nach der Feststellung des potentiellen Mangels des Produkts (soweit dieser den Bedingungen dieser Garantie unterliegt) mit Übersendung der E-Mail an mailto:nordsee.office@gmail.com einzubringen. Der Garant ist für die Bearbeitung der Reklamation zuständig.
2. Der Reklamation sind die Originalrechnung mit Kaufdatum sowie eine Bilddokumentation des Produkts aus welcher der Mangel erkennbar ist, beizufügen. Der Garant behält sich die Möglichkeit vor, vom Kunden weitere Erläuterungen und Informationen im Zusammenhang mit der eingebrachten Reklamation zu fordern, die für deren Prüfung notwendig sind. Sollte der Kunde die vorgenannten Dokumente (Rechnung und Bilddokumentation) nicht vorlegen, behält sich der Garant das Recht vor, die Reklamation nicht zu berücksichtigen.
3. Die Reklamation wird innerhalb von 14 Werktagen nach deren Eingang in der letztendlichen Form (der Wartezeitraum auf die Einbringung zusätzlicher Erläuterungen und Informationen im Zusammenhang mit der eingebrachten Reklamation durch den Kunden setzt den Ablauf dieser Frist aus) geprüft. Im Falle der Anerkennung der Reklamation durch den Garanten werden die abgestimmten Korrektur- und Reparaturmaßnahmen innerhalb von 30 Werktagen nach dem Erlass der Entscheidung des Garanten über die Anerkennung der Reklamation ausgeführt – unter Vorbehalt von Ziffer 5.
4. Die Garantie sieht folgende Möglichkeiten der Realisierung einer anerkannten Reklamation vor:
a. im Falle eines zu beseitigenden Mangels – durch Beseitigung des gemeldeten Mangels oder durch Austausch des mangelhaften Elements des Produkts:
• im Falle eines Mangels, dessen Beseitigung nicht im Werk erfolgen muss – beim Kunden;
• im Falle eines Mangels, dessen Beseitigung nur im Werk des Herstellers möglich ist – im Werk des Garanten oder an einem andere vom Garanten aufgezeigten Ort;
b. im Falle eines Mangels, der nicht beseitigt werden kann (d.h. wenn die Reparatur oder der Austausch des Elements des Produkts nicht möglich ist oder die Kosten der Reparatur den Wert des Produkts übersteigen) – durch Austausch des Produkts gegen ein neues oder möglichst ähnliches Produkt (im Falle der Rücknahme des Produkts aus dem Angebot des Garanten), das frei von Mängeln ist, oder durch Senkung des Preises des Produkts.
Über die Art der Realisierung einer anerkannten Reklamation entscheidet nach seinem Ermessen der Garant. Diese Garantie ist keine „Geld zurück-Garantie“. In keinem Fall leistet der Garant eine Rückerstattung des Preises für das von der Garantie abgedeckte Produkt.
5. Die nachstehende Tabelle zeigt die Kostenverteilung in Abhängigkeit von der Garantiezeit:
Garantiezeit (Monate) Materialkosten Lohnkosten Frachtkosten Fahrtkosten
0 -24 Garant Garant Garant Garant
25 – 60 Garant Kunde Kunde Kunde
6. Wenn die Korrektur- und Reparaturmaßnahmen nicht innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist durchgeführt werden können, informiert der Garant unverzüglich den Kunden und gibt gleichzeitig dir Gründe dafür sowie die kürzeste Frist für die Realisierung der anerkannten Reklamation an.
IV. Allgemeine Bestimmungen
1. Name und Adresse der Garanten:
Ist dem Betreiber und Verkäufer bekannt.
2. Der geographische Geltungsbereich des Garantieschutzes: das Gebiet des Landes, in dem der Verkauf des Produkts an einen Kunden durch den Verkäufer stattgefunden hat.
3. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer und/oder Hersteller werden durch diese Garantie nicht berührt.
4. Diese Garantie gilt dann, wenn der gegebene Kaufvertrag (Liefervertrag) oder die Rechnung, die den Verkauf des Produkts durch den Verkäufer bestätigt, eindeutig ihre Erteilung vorsieht. Die Garantie setzt die Wirksamkeit des Kaufvertrages voraus. Der Käufer darf ferner nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten sein.
5. Die Übertragung irgendwelcher Rechte oder Pflichten aus dieser Garantie erfordert zu ihrer Gültigkeit die vorherige schriftliche Zustimmung des Garanten.
6. Diese Garantie unterliegt deutschem Recht. In allen nicht von dieser Garantie geregelten Angelegenheiten finden die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, Anwendung. Für alle aus und im Zusammenhang mit dieser Garantie entstehenden Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gilt, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Nordsee Office zuständigen ordentlichen Gerichts.
7. Die Anhänge stellen integrale Bestandteile dieser Garantieurkunde dar.
• Annex 1: Garantiezeiten für bestimmte Produkte:
· Die Garantiezeiten sind an dem jeweiligen aktiven Produkt in Shop angegeben
• Annex 2: Allgemeine Nutzungs-, Wartungs- und Reinigungsbedingungen der Produkte
· werden je Auftrag als pdf an den Kunden übersendet
• Annex 3: Serviceformular stellt Nordsee Office nicht zur Verfügung
· Als Kunde senden Sie uns bitte formlos eine Information, wie nachfolgend beschrieben
Als Verbraucher können Sie Ihre Rechte aus der Garantie wie folgt geltend machen:
1. Da der Hersteller, mit seinen verschiedene Marken, mehrere Zustelladressen hat, übernehmen wir als Händler und Verkäufer den ersten Schritt der Garantieabwicklung.
2. Melden Sie Ihrem Garantiefall bitte an unseren Online Shop (unsere Adresse laut Impressum oder Ihrer Rechnung), nicht an den Hersteller selbst.
3. Sollte der Garantiefall eintreten, melden Sie diesen bitte innerhalb von 5 Tagen.
4. Melden Sie den Garantiefall bitte schriftlich, per Mail an: nordsee.office@gmail.com, oder per Post an: Gerald Gronewold – Nordsee Office, Flökershauser Weg 50, D-26506 Norden
5. Fügen Sie der Meldung bitte folgende Daten bei:
• Modellnummer • Auftragsnummer • Herstellungsdatum
6. All diese Angaben können dem Typenschild, unter dem Sitz / am Möbel, entnommen werden.
7. Wenn es Ihnen möglich ist, sind Fotos oftmals sehr hilfreich.
8. Bitte beachten Sie, dass der Garantiegeber (der Hersteller) Ersatzteile, wie beschrieben, liefert. Es gibt keine Vereinbarung über Austausch, Rücknahme, Wandlung, oder weitere mögliche Leistungen.
Ende der Garantiebedingungen Stand: April 2021